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27. July 2026
Detailaufnahme einer Spritzdüse einer John Deere Anhängespritze

Vom Risikoreduktionspfad bis zur schnelleren Zulassung: Die Entwicklung des Schweizer Pflanzenschutzmittelrechts

Die Regulierung der Pflanzenschutzmittel wurde seit 2012 Schritt für Schritt verschärft. Diese Massnahmen stärkten den Umwelt- und Gewässerschutz, erschwerten aber gleichzeitig den Zugang zu modernen Pflanzenschutzmitteln. Mit der parlamentarischen Initiative «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» soll das Zulassungssystem wieder effizienter und innovationsfreundlicher ausgestaltet werden.

Pflanzenschutz

Aktionsplan Pflanzenschutz stärkt den Schutz von Mensch und Umwelt

Den Ausgangspunkt bildete das Postulat «Aktionsplan zur Risikominimierung und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln» (12.3299), das 2012 eingereicht wurde. Es verlangte, dass der Bundesrat prüft, ob und wie ein Aktionsplan nach dem Vorbild der EU geeignet wäre, die Pestizidbelastung in der Schweiz zu verringern. Im Fokus standen Reduktionsziele auf Basis von Risikoindikatoren, unabhängige Beratung der Landwirtschaft und eine bessere Information der Öffentlichkeit über Risiken.

Darauf aufbauend verabschiedete der Bundesrat 2017 den Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel definierte Ziele und Massnahmen zur Reduktion der Risiken für Mensch, Gewässer, Umwelt und Nichtzielorganismen sowie zur Förderung des integrierten Pflanzenschutzes. Der Aktionsplan setzte damit erstmals einen umfassenden politischen und administrativen Rahmen für eine systematische Risikoreduktion im Pflanzenschutz.

Ein weiterer Schritt folgte 2018 mit dem Bundesgerichtsurteil (1C_312/2017). Das Bundesgericht bestätigte, dass Umweltorganisationen im Verfahren zur gezielten Überprüfung von Pflanzenschutzmittelbewilligungen Parteistellung erhalten und gestützt auf das Verbandsbeschwerderecht Beschwerde erheben können. Damit wurde das Zulassungs- und Überprüfungssystem um eine zusätzliche verfahrensrechtliche Ebene erweitert.

Der Absenkpfad wird gesetzlich verankert

Im Hinblick auf die beiden Volksinitiativen «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung» und «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide», lancierte das Parlament mit der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren»einen indirekten Gegenvorschlag. Dieser übernahm zentrale Anliegen der beiden Volksinitiativen. Die beiden Initiativen wurden 2021 mit je rund 60% an der Urne abgelehnt.

Das Parlament verankerte einen gesetzlichen Absenkpfad mit verbindlichen Zielwerten zur Reduktion der Risiken beim Einsatz von Pestiziden; insbesondere sollen die Risiken für Oberflächengewässer und naturnahe Lebensräume sowie die Belastung des Grundwassers bis 2027 gegenüber dem Durchschnitt 2012 – 2015 um 50% reduziert werden. Daraus ergaben sich Änderungen im Chemikalien-, Gewässerschutz- und Landwirtschaftsgesetz; die Umsetzung erfolgte über das Verordnungspaket für sauberes Trinkwasser und nachhaltigere Landwirtschaft, das ab 1. Januar 2023 in Kraft trat.

Zugang moderner Pflanzenschutzmittel soll beschleunigt werden

Diese Entwicklung stärkte den Gewässer-, Umwelt- und Gesundheitsschutz. Gleichzeitig führte sie zu einer geringeren Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln: Bestehende Wirkstoffe wurden rascher überprüft, eingeschränkt oder vom Markt genommen, während neue moderne Produkte (darunter auch biologische und spezifischere Mittel), die bereits eine EU-Zulassung hatten, in der Schweiz erst stark verzögert oder gar nicht zugelassen wurden.

Vor diesem Hintergrund wurde 2022 die pa.Iv. 22.441 «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» eingereicht. Sie fordert eine raschere und umfassend geprüfte Zulassung neuer Pflanzenschutzmittel, unter anderem durch die stärkere Berücksichtigung bzw. Übernahme von Zulassungsentscheiden aus der EU und ihren Mitgliedstaaten. Die Initiative reagiert damit auf die entstandene Lücke zwischen verschärften Anforderungen und dem schleppenden Zugang zu neuen Lösungen. Das Ziel der Vorlage ist nicht die Absenkung von Schutzstandards. Vielmehr soll das Zulassungssystem wieder effizienter, planbarer und innovationsfreundlicher ausgestaltet werden.

Mit der Annahme der pa.Iv. 22.441 durch das Parlament im Juni 2026 erwartet die Industriegruppe Agrar einen rascheren und transparenteren Zulassungsprozess für die Pflanzenschutzmittel, die bereits in einem EU-Mitgliedstaat zugelassen sind.

Chronologie von der Gesetzgebung und Verschärfungen im Pflanzenschutz

  • 2012: Postulat Moser 12.3299 «Forderung nach einem Aktionsplan zur Risikominimierung und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln».
  • 2017: Aktionsplan Pflanzenschutzmittel des Bundesrates: Systematische Risikoreduktion, Risikoindikatoren, integrierter Pflanzenschutz, Gewässer- und Umweltschutz.
  • 2018: Bundesgerichtsurteil 1C_312/2017: Umweltorganisationen erhalten Parteistellung bei der gezielten Überprüfung von Pflanzenschutzmittelbewilligungen.
  • 2019–2021: Beratung und Verabschiedung pa.Iv. 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren»: Reaktion auf die Trinkwasser- und Pestizidverbotsinitiative; gesetzliche Verankerung eines Absenkpfads für Pestizidrisiken.
  • 2021: Ablehnung der Trinkwasser- und Pestizidverbotsinitiative
  • 2022 / 2023: Umsetzung der pa.Iv. 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren»: Änderungen im Chemikalien-, Gewässerschutz- und Landwirtschaftsgesetz; Inkrafttreten des Verordnungspakets per 1. Januar 2023.
  • 2022: Einreichung der pa.Iv. 22.441 «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen»
  • 2026: Annahme der pa.Iv. 22.441 «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» durch das Parlament.

Die Industriegruppe Agrar vereinigt Spezialistinnen und Spezialisten im Bereich Zulassung und Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln der Unternehmen BASF, Bayer, Leu+Gygax, Omya, Stähler Suisse und Syngenta. Die Gruppe setzt sich für innovative und umweltgerechte Lösungen im Bereich Pflanzenschutz ein.